Faxdienst nicht mehr Teil der Grundversorgung

Apr. 06, 2023

Telekommunikationsgesetz: Mit dem Inkrafttreten des neuen Telekommunikationsgesetzes (TKG) zum 1. Dezember 2021 hat der Gesetzgeber auch die Pflichten der öffentlichen Netzbetreiber für die Sicherung der Grundversorgung in der Telekommunikation geändert. Künftig sind nur noch Telefonie und Internetzugang enthalten.

Doch auch wenn die bisherige Anforderung, über einen Anschluss störungsfrei ein Fax senden oder erhalten zu können, nicht mehr im Pflichtkatalog aufgeführt wird, so hat dies in der Praxis bisher keine Auswirkungen gezeigt. Die großen Netzbetreiber haben nämlich wenig Anlass, die technischen Protokolle für Faxübermittlung (T.30, T.37, T.38) abzuschalten: Unmut und Kundenschwund im immer noch dem Fax zugewandten Deutschland wären einfach zu groß. Denn 33 Prozent der Unternehmen gaben 2021 in einer Studie an, dass Fax für sie im Geschäftsbetrieb notwendig sei. Und: Zumindest im Businessbereich beinhalten gängige Anschlussverträge heute noch Faxdienst-Zusicherungen. Fax ist in den neuen IP-Netzen jedoch nicht mehr so einfach zu realisieren, allseits etablierte Standards für Nachfolgelösungen bestehen derzeit noch nicht.

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